Richtlinien der IAA und des Groupe Consultatif
International Actuarial Association (IAA)
Im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS (International Financial Reporting Standard) hat die Internationale Aktuarvereinigung IAA in zwei Etappen die zehn folgenden Richtlinien erlassen:
. IASP 1 - Guidelines of Actuarial Practice for Social Security Programs
. IASP 2 - Actuarial Practice
. IASP 3 - Classification of Contracts
. IASP 4 - Measurement
. IASP 5 - Current Estimates
. IASP 6 - Liability Adequacy Testing
. IASP 7 - Discretionary Participation Features
. IASP 8 - Changes in Accounting Policies
. IASP 9 - Accounting for Reinsurance Contracts
. IASP 10 - Embedded Derivatives and Derivatives
Im Klassifizierungssystem der IAA werden die IASP als Richtlinien 4. Klasse (zu Ausbildungszwecken) geführt. Es sind also nicht strenge Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Hauptsächliche Absicht ist es, den Aktuar in der Entwicklung seines Verständnisses von IFRS und dessen Anforderungen an das Reporting zu unterstützen.
Der Vorstand SAV hat die IASP 2 – 10 für die Schweiz bestätigt (indossiert).
Sofern für schweizerische Verhältnisse ein Bedarf zur Präzisierung besteht, wird die SAV spezielle Richtlinien erlassen. Dies ist bereits erfolgt für die Zuordnung der Verträge unter IFRS 4 und für die Bewertung von Optionen und Garantien im Rahmen des SST.
Es sei hier festgehalten, dass die Richtlinien keinen Vorrang gegenüber den geltenden Rechnungslegungsvorschriften haben. Sie enthalten vielmehr Empfehlungen und Präzisierungen zu Bewertungen, Betrachtungsweisen und Interpretationen, dort wo die geltenden Vorschriften keine klare Linie vorgeben.
Groupe Consultatif Actuariel Européen
. Guidance Notes
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