Studium Aktuar SAV
Aufnahmeprozedere

Erlangen des Titels "Aktuar SAV", "Aktuarin SAV" nach Prüfungsreglement (Syllabus SAV 2004)
Den Titel "Aktuar SAV", "Aktuarin SAV" kann erlangen, wer die Anforderungen des Syllabus SAV 2004 erfüllt und eine einschlägige aktuarielle Praxis von mindestens 3 Jahren vorweisen kann.
Die Anmeldung zum Studium Aktuar SAV wird der Prüfungskommission Aktuar SAV vorgelegt. Diese entscheidet, welche Prüfungen noch erforderlich sind, damit der Syllabus SAV 2004 erfüllt ist. Das Prüfungsreglement Aktuar SAV kann bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
Mit der Zulassung wird eine einmalige Dossiergebühr von CHF 200,-- erhoben.
Nachdem alle Prüfungen bestanden sind, beantragen die Kandidaten und die Kandidatinnen die Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV an. Kandiaten oder Kandidatinnen, die aufgrund der akademischen Ausbildung keine zusätzlichen Prüfungen zu absolvieren haben, beantragen direkt die Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV.
Die Bestimmungen zur Zulassung zum Prüfungskolloquium sind im Prüfungsreglement Aktuar SAV sowie in der Wegleitung fest gehalten.
Das Prüfungskolloquium Aktuar SAV findet mindestens einmal jährlich statt. Termin, Ort und Kosten sind im Internet ausgeschrieben. Kandidaten haben vor der definitiven Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV den Kurs "Professionalismus" der SAV zu besuchen. Der ganztägige Kurs findet mindestens einmal jährlich statt. Termin, Ort und Kosten sind im Internet ausgeschrieben (Prüfungsreglement Aktuar SAV Art. 19).
Nach erfogreich absolviertem Prüfungskolloquium Aktuar SAV beantragt die Prüfungskommission SAV beim Vorstand der SAV, den Kandidaten oder die Kandidatin in die Sektion Aktuare SAV auf zu nehmen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
Es können nur Kandidaten oder Kandidatinnen in die Sektion Aktuare SAV aufgenommen werden, die zuvor vom Vorstand SAV als ordentliche Mitglieder in die Vereinigung SAV aufgenommen worden sind. Ohne die ordentliche Mitgliedschaft kann der Kandidat oder die Kandidatin nicht in die Sektion Aktuare SAV aufgenommen werden.
Anmeldeprozedere Studium Aktuar SAV
- Die Anmeldung erfolgt teilweise elektronisch unter Ausbildung Aktuar SAV> Anmeldung zum Studium Aktuar SAV.
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Das Formular ist aus zu drucken, zu unterschreiben und an die SAV Geschäftsstelle mit den folgenden Beilagen zu senden:
- Ausgefülltes Formular mit allen für die Aktuarsausbildung relevanten und geprüften Vorlesungen
- Zeugnisse des Hoch- und Fachhochschulstudiums, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf
- Das vollständige Dossier wird an die Prüfungskommission SAV weiter geleitet. Die Prüfungskommission entscheidet, welcher Stoff der Kandidat noch prüfen lassen muss und die Anzahl Jahre der einschlägigen aktuariellen Praxis, die zur Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV nach zu weisen sind.
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Der Kandidat oder die Kandidatin erhalten eine Liste der Vorlesungen und Dozenten und die Angaben der Kontaktperson für das Studium Aktuar SAV an der Hochschule.
Organisation / Ablauf des Studiums Aktuar SAV
- Die Kandidaten schreiben sich an der jeweiligen Hochschule als Hörer ein. Für die ETH Zürich ist eine Regisrtrierung als "Fachstudierender Aktuar SAV" erforderlich. Es gilt das "Merkblatt für das Studium Aktuar SAV an der ETH Zürich".
- Die Kandidaten und Kandidatinnen vereinbaren mit den Dozenten die Prüfungstermine (gilt nicht für die ETH Zürich).
- Die Geschäftsstelle stellt dem Kandidaten oder der Kandidatin pro absolvierter Prüfung den Betrag von CHF 300.-- in Rechnung.
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Nachdem alle Prüfungen erfolgreich bestanden und bezahlt sind, kann die Anmeldung respektive Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV erfolgen. Die Anmeldung zum Prüfungskolloquium ist gleichzeitig der Aufnahmeantrag in die Sektion Aktuare SAV.
Prüfungskolloquium Aktuare SAV
Das Prüfungskolloquium Aktuar SAV bildet den Abschluss des Studiums Aktuar SAV. Weitere Information sind unter Prüfungskolloquium Aktuar SAV erhältlich.
