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Einfache Mitgliedschaft

Richtlinien für Mitgliederaufnahmen

Der Vorstand der Schweizerischen Aktuarvereinigung hat in seiner Sitzung vom 2. September 2011 neue Richtlinien für die Aufnahme von Mitgliedern in die Vereinigung erlassen.

Für die Aufnahme von Kandidaten sind folgende Gesichtspunkte massgebend:

R1 Hochschulabschluss in Versicherungsmathematik
Bewerber, die sich über ein abgeschlossenes Studium der Versicherungsmathematik oder ein allgemeines mathematisches Studium mit einer Abschlussarbeit aus dem Gebiet der Versicherungsmathematik oder deren relevanter Grundlagen ausweisen, können ohne weitere Bedingungen in die Vereinigung aufgenommen werden, sofern sie einen Wohnsitz in der Schweiz oder einen beruflichen Bezug zur Schweizer Assekuranz haben.

R2 Pensionsversicherungsexperten
Eidg. diplomierte Pensionsversicherungsexperten können unmittelbar nach dem Erwerb des eidg. Diploms für Pensionsversicherungsexperte als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.

R3 Hochschulabsolventen mit mathematischer Grundausbildung
Bewerber, die sich über ein abgeschlossenes Studium in Mathematik oder auf verwandten Gebieten (z.B. Physik, Ingenieurberufe, Gymnasiallehrer) ohne eigentliche Beziehung zur Versicherung ausweisen, können in die Vereinigung aufgenommen werden, sofern sie über eine mindestens zweijährige, hauptberufliche versicherungsmathematische Praxis verfügen. Weiter müssen sie einen Wohnsitz in der Schweiz oder einen beruflichen Bezug zur Schweizer Assekuranz haben.

Als abgeschlossenes Studium in Mathematik oder auf verwandten Gebieten im Sinne dieser Richtlinien gilt der Erwerb eines entsprechenden Bachelor-of-Science oder Master-of-Science-Titels an einer universitären Bildungseinrichtung.

Vorzeitige Aufnahme:
Eine frühere Aufnahme ist möglich, falls der Kandidat sich durch wissenschaftliche Betätigung (Arbeiten, Vorträge) auf dem Gebiet der Versicherungsmathematik ausgezeichnet hat.

R4 Andere Bewerber
Bewerber, welche die Anforderungen gemäss Ziffer 1 bis 3 nicht erfüllen, können in die Vereinigung aufgenommen werden, sofern sie jede der folgenden Bedingungen erfüllen:

4.1 Praxis von mindestens 10 Jahren auf dem Gebiet der Versicherungsmathematik
4.2 Qualifizierte Stellung
4.3 Ausweis über Besuch von Vorlesungen über Versicherungsmathematik und verwandte Disziplinen an kantonalen oder eidgenössischen Hochschulen. Der Besuch von Vorlesungen an ausländischen Hochschulen wird anerkannt, wenn der Lehrgang dem einer schweizerischen Ausbildung gleichwertig ist.

Vorzeitige Aufnahme:
Eine frühere Aufnahme ist möglich, falls der Kandidat sich durch wissenschaftliche Betätigung (Arbeiten, Vorträge) auf dem Gebiet der Versicherungsmathematik ausgezeichnet hat.

R5 Zusatzbedingung für ausländische Bewerber für die Sektion Aktuare SAV (Abkommen GC)
Bewerber aus dem Ausland müssen bereits „Fully Qualified Actuaries“ ihrer einheimischen Aktuarvereinigung sein, sofern in ihrem Land eine solche besteht und aktiv ist.

Bewerber müssen, mindestens seit 12 Monaten, den Wohnsitz in der Schweiz oder einen beruflichen Bezug zur Schweizer Assekuranz haben und eine aktuarielle Praxis von 3 Jahren vorweisen können.

R6 Besondere Aufnahmeverfahren
Der Vorstand behält sich das Recht vor, in besonders gelagerten Fällen, vor allem auch für hochqualifizierte ausländische Versicherungsmathematiker, Ausnahmen von den vorstehend beschriebenen Richtlinien zu machen.

Gültigkeit
Diese Richtlinien treten erstmals für die Mitgliederaufnahmen 2012 in Kraft; sie ersetzen diejenigen vom 5. März 2009.


ETH Zurich:

Talks in Financial and Insurance Mathematics

30.09.2011 - 31.12.2012

SAV-CP: 1

Programm

Vorlesungen/Seminare über Versicherungs- und Finanzmathematik FS2012



Université de Lausanne

Actuarial Science Colloquium

30.09.2011 - 31.12.2012

SAV-CP: 1

Programm



EAA seminar

Actuarial Enterprise Risk Management

21.05.2012 - 23.05.2012

SAV-CP: 15

Registration

First Announcement



EAA seminar

Risk Aggregation in the Context of Solvency II

14.06.2012 - 15.06.2012

SAV-CP: 15

Registration

First Announcement



EAA seminar

Own Risk & Solvency Assessment (in the Context of Solvency II)

19.06.2012 - 20.06.2012

SAV-CP: 15

Registration

First announcement



EAA Summer Seminar

European Developments on Pensions

04.07.2012 - 06.07.2012

SAV-CP: 15

Registration

First announcement