Was ist ein Pensionsversicherungsexperte?

Erfolgreich als Pensionsversicherungsexperte / Pensionsversicherungsexpertin

Ihr Ziel: Dort wirken und beraten, wo es den Vorsorgeeinrichtungen unter den Nägeln brennt – als gesetzlich anerkannter Experte / anerkannte Expertin der beruflichen Vorsorge

Der Weg: die Ausbildung zum eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperten

Spannend. Vielseitig. Zukunftsweisend.

Als eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte beraten Sie Pensionskassen in allen Bereichen der sozialen Sicherheit. Sie überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Alters, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge und unterstützen die Vorsorgeeinrichtungen bei der Gründung, in der laufenden Tätigkeit und in allen Fragen von Liquidation, Teilliquidation und Fusion.

Hintergrund

In der Schweiz wird die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu einem wesentlichen Teil durch private und öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtungen abgedeckt. Gemäss Artikel 53 des Gesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat jede Vorsorgeeinrichtung periodisch durch einen anerkannten Experten ihre finanzielle Sicherheit und die Gesetzeskonformität ihrer Leistungen und Finanzierung überprüfen zu lassen.

Aufgaben

  • Beratung von Vorsorgeeinrichtungen, unter Anderem bei Gestaltung und Änderung des Vorsorgeplanes, Wahl des Finanzierungsverfahrens und der Rechnungsgrundlagen
  • Ausarbeitung von Reglementen
  • Gestaltung der Rückdeckung
  • Regeln von Vorsorgefällen, für die keine reglementarischen Bestimmungen vorliegen
  • Periodische Überprüfung der finanziellen Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung
  • Vorschlag zur Verwendung freier Mittel
  • Ausarbeitung Sanierungsplänen bei Unterdeckung
  • Durchführen von Teilliquidationen, Liquidationen und Fusionen
  • Berechnen der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsnormen
  • Schulung von Organen der Vorsorgeeinrichtung
  • Mitwirkung bei der Information der Begünstigten

Sie arbeiten mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden. Sie vergleichen verschiedene statistische und biometrische Elemente – durchschnittliche Lebensdauer, Sterbens- und Invalidierungswahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeiten betreffend Zivilstand und Kinderzahl, technischen Zins etc. – miteinander und kombinieren sie.

Ausbildung / Titel

Die Ausbildung zum Pensionsversicherungsexperten dauert in der Regel 3 Jahre und schliesst mit einem Diplom ab. Wer die höhere Fachprüfung besteht, darf den Titel eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte führen.

Inhalt Ausbildung

Die Ausbildung zum eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperten ist in zwei Schwerpunkte gegliedert:

a) Versicherungsmathematik Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik Finanzmathematik Lebensversicherungsmathematik Pensionsversicherungsmathematik

b) Rechts- und Sozialversicherungskunde Rechtskunde Versicherungen AHV, IV, Sozialversicherungen Personalvorsorge Steuern Arbeitsvertragsrecht

Diese beiden Ausbildungsschwerpunkte werden je schriftlich (3 bis 4 Std.) und mündlich (30 Min.) geprüft. Die Ausbildung schliesst mit einer praxisorientierten Schlussprüfung (schriftlich und mündlich) und einer Diplomarbeit ab.

Zulassungsbedingungen

Die höhere Fachprüfung setzt 3 Jahre Berufspraxis und mathematische Kenntnisse auf Maturitätsniveau voraus.

Finanzierung durch das SBFI

Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Der Bundesrat hat die neue subjektorientierte Finanzierung am 15. September 2017 verabschiedet. Zur Anleitung

Trägerschaft

Die Prüfung untersteht dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Vorbereitungskure und die Prüfungen werden durch die Schweizerische Aktuarvereinigung SAV organisiert und durchgeführt, wobei Vertreter der Kammer der Pensionskassen-Experten, des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV und des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP in der Prüfungskommission vertreten sind.

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